Mietbedingungen:
Allgemeine
Bedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen
Der
verbindliche Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald der Mieter, Feriengast die
Reservierungsbestätigung unterschrieben an den Vermieter zurückgesandt
oder die Bestätigung per E-Mail, Fax an den Vermieter gesendet hat und der
Vermieter dies seinerseits per Post,
E-mail oder Fax
bestätigt hat.
Bei Abschluss des Vertrages wird eine
Anzahlung von
20%
fällig.
Die Restzahlung bitte
14
Tage
vor
Anreise
per
Überweisung begleichen.
Kurzfristige
Buchungen
bei
Übergabe der Wohnung vor
Ort
begleichen.
Der Restmietpreis wird zirka 14 Tage vor Anreise zur Zahlung fällig. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet oder zahlt der Gast den Mietpreis später in einer Summe, ist ein einmal abgeschlossener Mietvertrag dennoch rechtsverbindlich zustandegekommen. Bei einer Buchung über Drittanbieter (Reiseveranstalter) ist ein Mietvertrag auch ohne Anzahlung ebenfalls rechtsverbindlich zustandegekommen.
Auch in diesem Fall gelten die
aufgeführten Stornobedingungen.
Der vereinbarte
Mietpreis bezieht sich auf die im
Vertrag
festgelegte Personenzahl. Werden darüber
weitere
Personen
in der Wohnung untergebracht,
ohne
mit
dem Vermieter Rücksprache gehalten zu haben, so ist
dieser berechtigt einen Aufschlag von 10,-- Euro pro Tag und Person zu
erheben.
Übersteigt
die
Pers.-
Zahl
die
Höchstpersonenanzahl
der
jeweiligen
Wohnunng
gilt
dies
als
Nichterscheinen
oder
die
überzählige
Pers.
muss
sich
ein
anderes
Quartier
suchen.
Stornobedingungen:
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück
und
ist keine anderweitige Vermietung möglich hat der Vermieter einen
Schadenersatzanspruch.
bis 45 Tage vor Mietbeginn -
20 % des
Mietpreises
(Anzahlg.)
44
bis
30
Tage vor Mietbeginn - 50 % des
Mietpreises
29
bis
15
Tage vor Mietbeginn - 80 % des
Mietpreises
Rücktritt innerhalb von 14 Tag vor
Mietbeginn oder bei
Nichterscheinen -
90% des Mietpreises.
Unabhängig davon ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von
25,- € fällig.
(Ohne
obige
Storno-Bedingungen
würden
dem
Vermieter
vom
Gesetzgeber
nach
Buchung
90%
Stornogeb.
zustehen)
Für Anreisende aus Corona-Risikogebieten gilt folgendes:
Stornierungsbedingungen
bei
Beherbergungs-/Einreiseverbot
Wird der Mietvertrag storniert, weil ein behördlich angeordneter Lockdown das Reisen unmöglich macht, stornieren wir bis auf eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,-- kostenfrei. Auf Wunsch buchen wir den Mietvertrag auch kostenfrei auf einen anderen Zeitraum im laufenden Kalenderjahr um.
Stornierung
bei
Einreise
unter
Auflagen
Storniert der Gast, obwohl das Anreisen unter behördlichen Auflagen erlaubt ist, (Negativtest, Impfnachweis, niedrige Inzidenz) aber die Bedingungen hierfür vom Gast nicht erfüllt sind, ist die Stornierung kostenpflichtig.
Bei
Buchung
über
Portale
wie
Booking,
Travanto
usw.
fällt
Provision
an
welche
nur
erstattet
wird
falls
das
Portal
im
Falle
von
Stornierung
auch
die
Provision
erstattet.
Bei
Buchungen
über
Portale
(Travanto,
fewo-direkt,
etc.)
gelten
die
dort
angegebenen
Stornierungsbedingungen.
Zur
Eliminierung des Kostenrisikos einer Stornierung für den Mieter empfehlen
wir, ähnlich wie bei Reisen zu fernen Zielen, den Abschluss einer
Reisekostenausfallversicherung
mit
Corona-
Risiko
Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein
Anspruch auf Erstattung
des Mietpreises.
Wir werden uns jedoch bemühen die
Unterkunft anderweitig zu vermieten und die Einnahmen entsprechend zu
verrechnen.
Der Mieter, Feriengast ist im Falle einer
Kündigung des Mietvertrages verpflichtet, den Mietausfall abzüglich
ersparter Aufwendungen des Vermieters zu ersetzen falls es diesem trotz
üblicher Bemühungen um neue Mieter nicht gelingt, das Mietobjekt in dem
betreffenden Zeitraum anderweitig zu vermieten.
In jedem Fall bleibt der Mieter auch im
Fall einer Kündigung zur Zahlung der vereinbarten Reservierungsgebühr
verpflichtet. Die Rückforderung einer bereits bezahlten
Reservierungsgebühr ist aus geschlossen.
Stellt der Mieter, Feriengast einen
geeigneten Nachmieter kann der Mieter, Feriengast seine
Schadenersatzpflicht abwenden.
Der Mieter
verpflichtet sich, die Wohnung und das Inventar pfleglich zu
behandeln und jedwede Schäden, Mängel und Beanstandungen bis 12:00 Uhr des
auf den Anreistag folgenden
Tages zu melden.
Spätere Reklamationen werden nicht
akzeptiert und können nicht angerechnet
werden.
Der
Mieter
haftet
für
die
von
ihm,
seinen
Angehörigen,
mitgebrachten
Tiere
oder
von
Besuchern
verursachten
Schäden
an
der
Ferienwohnung
oder
am
Ferienhaus,
wobei
beim
Mieter
die
Beweispflicht
des
Nichtverschuldens
liegt.
Er
ist
in
der
Mietzeit
für
das
Objekt
verantwortlich
und
hat
es
in
einem
ordentlichen
und
sauberen
Zustand
zu
halten
und
am
Ende
der
Mietzeit
wieder
besenrein
zu
übergeben.
Darüber
hinaus
ist
das
Geschirr
abzuwaschen,
Spülmaschinen zu
leeren und
die
Abfälle
zu
entsorgen.
Bei
Nichteinhaltung
verpflichtet
sich
der
Mieter
zur
Zahlung
einer
erhöhten
Endreinigungsgebühr
je
nach
zusätzlichem
Aufwand.
Bei einem kurzfristigen Ausfall von
Einrichtungsgegenständen,
der öffentlichen Versorgung oder durch
höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung.
Der Gast gewährt dem Vermieter eine Frist
von 36 Stunden zur
Beseitigung der Mängel.
Wir bitten Sie, die Fenster bei
Abwesenheit zu schließen, insbesondere
an der Westseite (Gefahr von
Wassereintritt bei schwerem Unwetter)
Der Vermieter darf nach vorheriger
Absprache mit dem Mieter das Mietobjekt betreten. In besonderen
Situationen, z.B. Gefahr für andere Gäste oder das Mietobjekt (z.B.
Unwetter m. Starkregen), darf der Vermieter das Objekt auch ohne
Anwesenheit des Mieters öffnen und betreten.
Wird
die
Durchführung
des
Mietvertrages
aufgrund
nicht
voraussehbarer
besonderer
Umstände
(z.B.
höhere
Gewalt
oder
Sperrung
aufgrund
eines
Schadens)
erschwert,
gefährdet
oder
beeinträchtigt,
ist
der
Vermieter
berechtigt,
den
Vertrag
zu
kündigen,
sofern
die
Stellung
einer
gleichwertigen
Ersatzwohnung
oder
eines
Ferienhauses
nicht
möglich
ist.
Eine
Entschädigungsforderung
an
den
Vermieter
kann
nicht
gestellt
werden.
Die
Benutzung
der
Einrichtungen
(z.B.
Kinderspielplatz
etc.)
und
des
Inventars
(z.B.
elektrische
Geräte)
erfolgt
auf
eigene
Gefahr.
Eltern
haften
für
Ihre
Kinder.
Selbstverursachte Schäden
bitte dem Vermieter mitteilen um den
Schaden zu besprechen und zu beheben.
Stellt der Eigentümer dem Mieter einen
kostenlosen
Internetzugang / Telefon
zur Verfügung, übernimmt dieser
jedoch keine Haftung für die einwandfreie Funktion der Geräte sowie der
Leistung des Providers. Schadensersatzansprüche wegen einer fehlenden
Verbindung o.ä. sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verantwortlich für
alle Aktivitäten im Internet während der vereinbarten Mietzeit.
Insbesondere
darf
der
bereitgestellte
Internetanschluss
nicht
zum
Abruf
oder
zur
Verarbeitung
von
sitten-
oder
rechtswidrigen
Inhalten
genutzt
werden.
Der
Provider speichert die Verbindungsdaten bis zu 6 Monaten, so dass ein
etwaiger Aufruf strafrechtlich relevanter u. kostenpflichtiger Seiten
nachvollziehbar ist.
Die
Weitergabe
des
WLAN
Passwortes
an
Dritte
ist
strengstens
verboten.
Babys
und
junge
Kinder
dürfen
sich
nicht
unbeaufsichtigt
auf
den
Balkonen
aufhalten.
Eine
Schadenshaftung
für
Ihr
Fahrzeug
wird
auch
auf
den
bereitgestellten
Parkplätzen
ausgeschlossen
Ist die angemietete Ferienunterkunft als
Nichtraucherwohnung angegeben, ist das Rauchen in allen Räumen verboten.
Es wird Kurtaxe (Ostseecard) erhoben.
Erhalt
u.
Zahlung
beim
Vermieter.
Für eine eventuelle Skandinavienfahrt sind auch für
Kleinkinder
Ausweise erforderlich.
Es wird, mit
Rücksicht auf die nachfolgenden Gäste, darum gebeten
nur auf
Balkon, Terrasse oder im Garten zu rauchen.
Ein
wiederholter Verstoß gegen diese Mietbedingungen berechtigen den Vermieter
zur sofortigen Kündigung des Gastaufnahmevertrags. Der Mieter hat die
Wohnung zu verlassen. Eine Rückzahlung des Mietbetrags kann nicht
erfolgen. Eine Nichträumung durch den Mieter wird als Hausfriedensbruch
zur Anzeige gebracht.
Salvatorische
Klausel:
Sollte eine der zuvor
beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch
eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen
Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.
Unterzeichnung
des
Mietvertrages
erkennt
der
Mieter
die
Geltung
der
Mietbedingungen
für
sich
als
verbindlich
an.
Wir freuen uns auf Sie und wünschen einen angenehmen und erholsamen Urlaub
in unserem Hause
Ihre
Familie Ramm
Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein. |